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Pressenotizen -
Förderung der angewandten Forschung auf dem Gebiet der nachwachsenden Rohstoffe


Bekanntmachung über die Förderung der angewandten Forschung auf dem Gebiet der nachwachsenden Rohstoffe im Rahmen des Förderprogramms „Nachwachsende Rohstoffe“ der Bundesregierung zum Schwerpunkt „Fermentative Konversion von nachwachsenden Rohstoffen“
  1. Zuwendungszweck
    Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) fördert im Rahmen des Förderprogramms „Nachwachsende Rohstoffe“ anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben), deren Ergebnisse den Transfer in technisch realisierbare und wirtschaftliche Produkte und Verfahren aus einheimischen nachwachsenden Rohstoffen erwarten lassen. Im Rahmen des Förderschwerpunkts „Biokonversion von nachwachsenden Rohstoffen“ (2004-2007) des BMELV hat sich das große Potenzial der Biotechnologie auf dem Gebiet der nachwachsenden Rohstoffe gezeigt, wobei insbesondere Fermentationsverfahren aussichtsreich sind. Jedoch wurde auch der noch vorhandene Forschungsbedarf deutlich. Für eine verstärkte stoffliche Nutzung von Biomasse als Rohstoffquelle für Fermentationen in der Industrie sind verbesserte und neue Ansätze in Forschung, Entwicklung und Produktion erforderlich. Schwerpunkt dieser Fördermaßnahme wird daher die Etablierung von themengebundenen Projekten der anwendungsorientierten Forschung zur fermentativen Konversion von nachwachsenden Rohstoffen sein.

  2. Gegenstand der Forschung
    Die Biotechnologie stellt eine Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhunderts dar. Mit dem Förderschwerpunkt wird das Ziel verfolgt, den weltweit in den letzten Jahren begonnenen Prozess der Umsetzung von biotechnologischem Wissen in neue Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen in Deutschland zu unterstützen und weiter voranzutreiben. Die anteilige Förderung noch mit erheblichen wissenschaftlichen Risiken verbundener Forschungsprojekte soll dazu beitragen, innovative, fermentative Verfahren auf Basis nachwachsender Rohstoffe zu etablieren. Besondere Priorität haben dabei sowohl Verfahren, die bestehende konventionelle industrielle (petro)chemische Produktionsverfahren zu Zwischen- bzw. Endprodukten substituieren als auch produktorientierte Verfahren, die eine nachhaltige Produktion neuer Produkte und Materialien mit speziellen oder neuen Funktionalitäten auf Basis nachwachsender Rohstoffe ermöglichen.

  3. Zuwendungsempfänger
    Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen in öffentlicher oder privater Trägerschaft (im Weiteren Forschungseinrichtungen genannt) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
    Es werden keine Einzelvorhaben, sondern nur Verbundvorhaben zwischen einer oder ggf. auch mehreren wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen und einem oder ggf. auch mehreren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gefördert. Die Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht. Projekte auf der FuE-Stufe „Experimentelle Entwicklung“ sind unter Federführung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft durchzuführen.

  4. Art, Umfang und Höhe der Förderung
    Die Förderung erfolgt generell durch nicht rückzahlbare Zuwendungen. Die genaue Festlegung der Fördersumme erfolgt nach Einzelfallprüfung unter Beachtung der Kriterien des Förderprogramms „Nachwachsende Rohstoffe“.

Die Projektskizzen sind spätestens bis zum 30.10.2007 in 3-facher Ausfertigung (zwei gebundene Exemplare sowie zusätzlich ein Exemplar als ungebundene Kopiervorlage) und elektronisch als CD-ROM bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) einzureichen.

Alle Informationen finden Sie hier:
Bekanntmachung BMELV "Förderung der angewandten Forschung auf dem Gebiet der nachwachsenden Rohstoffe"

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