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Pressemitteilung: - Förderung zum Schwerpunkt „Innovative Mehrfachnutzung von nachwachsenden Rohstoffen, Bioraffinerien“
- Zuwendungszweck
Die Chancen der Biomassenutzung und damit der Einsparung von Treibhausgasemissionen sind umso größer, je effizienter und ökonomischer deren Einsatz ist. Ein Weg hierzu ist die Mehrfachnutzung von nachwachsenden Rohstoffen in Form der Kaskadennutzung und der Koppelnutzung. Dadurch können die Biomasseerträge von der für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen begrenzt zur Verfügung stehenden Fläche besser ausgenutzt werden. Mit nachwachsenden Rohstoffen kann so eine Kreislaufwirtschaft realisiert werden.
Kaskadennutzung
Kaskadennutzung beschreibt die Strategie, Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte so lange wie möglich im Wirtschaftssystem zu nutzen. Dabei werden Nutzungskaskaden durchlaufen, die vom hohen Wertschöpfungsniveau schrittweise in tiefere Niveaus münden. Bei einer Kaskadennutzung wird die Wertschöpfung insgesamt erhöht und die Umweltwirkung weiter verbessert.
In Bereich nachwachsender Rohstoffe kann eine Kaskadennutzung auf zwei Wegen erfolgen:
- Biomasse wird erst stofflich, ggf. über mehrere Nutzungsetappen oder Produkte, verwendet und am Ende des Produktzyklus energetisch verwertet.
- Biomasse wird erst stofflich, ggf. über mehrere Nutzungsetappen oder Produkte, verwendet und nachfolgend werkstofflich verwertet. Nach einem oder mehreren Verwertungszyklen kann dann eine energetisch Nutzung oder – bei biologisch abbaubaren Produkten – ggf. eine Kompostierung erfolgen.
Beide Wege können auch zusammen oder in einer Kette ineinander übergreifend realisiert werden.
Koppelnutzung
Im Bereich nachwachsender Rohstoffe versteht man unter einer Koppelnutzung die parallele Erzeugung von Produkten und/oder Energie aus Biomasse. Hierzu gehören die gleichzeitige Verwertung von bei der Verarbeitung von Biomasse anfallenden Nebenprodukten sowie die Erzeugung von Prozessenergie aus den Prozessabfällen bei der Konversion von Biomasse zu Produkten. Auch das umfassendere und weiterentwickelte Konzept der Bioraffinerie, das ein integratives Gesamtkonzept zur möglichst vollständigen Ausnutzung der Biomasse ist, fällt darunter.
Prinzipiell sind hier zwei Nutzungsstränge möglich, die ggf. auch gekoppelt realisiert werden können:
- Die kombinierte stoffliche und energetische Verwertung von Biomasse.
- Die vollständige Verwertung aller Komponenten von Biomasse in verschiedenen Nutzungspfaden.
Das Ziel der Koppelnutzung besteht darin, eine Wertschöpfungssteigerung über einen gesamten Produktionsprozess durch eine multiple Nutzung aller Komponenten des Rohstoffs einschließlich anfallender Neben- und Koppelprodukte zu erreichen. Mittel- und langfristig sollen lineare Produktionsketten mit geringer Wechselwirkung durch systemisch vernetzte Produktionscluster ersetzt werden.
- Gegenstand der Förderung
Die Koppel- und Kaskadennutzung von nachwachsenden Rohstoffen ist kein neues Konzept im Bereich der Biomassekonversion und zahlreiche gekoppelte und kaskadenförmige Nutzungspfade sind bereits implementiert. Im Mittelpunkt des Förderschwerpunktes stehen neue und innovative Nutzungskonzepte der anwendungsorientierten Forschung, für die Forschungs- und Entwicklungsbedarf besteht und die eine wirtschaftliche und ökologische Effizienz erwarten lassen. Im Fokus der FuE sollen dabei insbesondere neue und innovative Teilprozesse stehen, die
Koppel- und Kakadennutzungskonzepte vervollständigen, wenn die anderen Teilprozesse des Gesamtkonzepts bereits Stand der Technik sind. Gefördert werden können auch Vorhaben, die vorhandene und/oder neue Techniken unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten neu verbinden. Die ökologische und ökonomische Effizienz der gesamten Kette soll ein Gegenstand des Vorhabens sein oder beim Antrag hinreichend dargelegt werden. Für die Anwendungsorientiertheit der FuE-Projekte sind eine angemessene Beteiligung der gewerblichen Wirtschaft an den Vorhaben zu gewährleisten und ein ausreichendes Markt- und Wertschöpfungspotential sicherzustellen.
- Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen in öffentlicher oder privater Trägerschaft (im Weiteren Forschungseinrichtungen genannt) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Es werden keine Einzelvorhaben, sondern nur Verbundvorhaben zwischen einer oder ggf. auch mehreren wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen und einem oder ggf. auch mehreren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gefördert. Die Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht. Projekte auf der FuE-Stufe „Experimentelle Entwicklung“ sind unter Federführung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft durchzuführen.
Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder dort niedergelassen sein.
- Zuwendungsvoraussetzungen
Gefördert werden können ausschließlich Projekte der Verbundforschung, bei denen für die bearbeitete Thematik ein erhebliches Bundesinteresse besteht, und die zu bearbeitende Thematik nicht vorrangig von bundesländerspezifischer, regionaler oder betriebsspezifischer Bedeutung ist.
Die Forschungsziele dürfen nicht den Nahrungsmittel- und/oder den Futtermittelbereich bzw. die reine Wirkstoff-Forschung betreffen und sollen der anwendungsorientierten Forschung zuzuordnen sein. Die Arbeiten sollen zur Nutzung einer signifikanten Menge an nachwachsenden Rohstoffen sowie zu Produkten und Verfahren mit ausreichender Marktrelevanz und Wertschöpfung führen. Eine Technologietransfer- bzw. Produktperspektive muss gegeben sein. Bezüglich der Bewertung der Nachhaltigkeit und der Kosten-Nutzen-Aspekte sind bei Produkten und Verfahren auf Basis nachwachsender Rohstoffe grundsätzlich die gleichen Kriterien anzulegen wie bei konventionellen Produkten und Verfahren. Die wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Zielstellung ist vom Antragsteller bei der Einreichung eines Förderantrages ausreichend detailliert zu beschreiben und zu begründen.
- Art, Umfang und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt generell durch nicht rückzahlbare Zuwendungen. Die genaue Festlegung der Fördersumme erfolgt nach Einzelfallprüfung unter Beachtung der Kriterien des Förderprogramms „Nachwachsende Rohstoffe“.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des
Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMELV-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
Die Dauer der Förderung kann maximal 3 Jahre betragen.
Mit der Durchführung der Fördermaßnahme hat das BMELV als Bewilligungsstelle folgenden Projektträger beauftragt:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Hofplatz 1
18276 Gülzow
Tel.: 03843/6930-0
Fax: 03843/6930-102
E-Mail: info@fnr.de
Web: www.fnr.de
Die Projektskizzen sind spätestens bis zum 15.12.2008 in 2-facher Ausfertigung (ein gebundenes Exemplar sowie zusätzlich ein Exemplar als ungebundene Kopiervorlage) und elektronisch als CD-ROM bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) einzureichen.
Die vollständigen Informationen finden Sie auch in nachstehendem PDF:
mehrfachnutzung_nr_2008.pdf
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